Cum-Ex-Geschäfte sind ein Paradebeispiel für Business ohne Moral. Signale, die von unanständigen Menschen oder Unternehmen ausgesandt werden, häufen sich und sind oft laut. Frei nach dem Motto: „Wir können uns das erlauben, wir dürfen uns nur nicht erwischen lassen.“
Fehlender Anstand in Unternehmen wird zum Problem, wenn sein Fehlen keine absolute Ausnahme ist, sondern einer Haltung von Menschen entspricht, die eine exponierte Stellung einnehmen – etwa eine Führungskraft.
Erreicht diese Haltung sogar die Spitze von Unternehmen, können auch DAX-Konzerne ins Trudeln geraten, wie aktuelle Beispiele zeigen. Und wie im Strafrecht ist es auch in moralischer Hinsicht: Es geht nicht nur um aktives Handeln, sondern auch um Unterlassen, Zulassen, Augen zudrücken. So kann eine Manipulation an Fahrzeugen, um ungünstige Abgaswerte zu vermeiden, zu einem Problem werden, das Konzerne Millionen oder gar Milliarden kostet.
Gier kontra Moral: „Cum-Ex-Geschäfte waren doch legal“
Fehlender Anstand kann aber auch die Taschen füllen. Dann kann das Motiv Gier, der Versuch der Gewinnmaximierung über unanständiges Verhalten, kurzfristig tatsächlich wirtschaftliche Vorteile in ganz erheblichem Umfang generieren.
Mittel- und langfristig zeigt sich allerdings in der Regel, dass die Rechnung nicht aufgeht, dass das Risiko zu hoch war und die Person des Unanständigen, aber auch das Unternehmen im Ganzen Schaden nummt – oft mehr, als das Fehlverhalten eingebracht hat. Ganz zu schweigen von den Kollateralschäden, den eintretenden Arbeitsplatzverlusten, der Schädigung der Anleger und vieles mehr.
Hinzu kommen zuweilen Rechtfertigungsmechanismen, die sich in den Augen der „Täter“ bewährt zu haben scheinen, weil sie auch eine gewisse gesellschaftliche Akzeptanz erfahren. Zum Beispiel Korruption: „Wenn wir das nicht machen, dann haben wir einen erheblichen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Unternehmen, die solche Skrupel nicht haben.“
Oder die Diskrepanz zwischen Legalität und Legitimität: „Cum-Ex-Geschäfte waren doch legal, sie waren ja nicht verboten, wir haben nur eine gesetzliche Lücke genutzt.“ Legitim waren diese Geschäfte jedenfalls nicht, aber dieser feine Unterschied hat sie nicht verhindert.
Oder die Frage, wie weitgehend Unternehmen ihre Lieferketten kennen, verantworten und damit auch kontrollieren müssen, um Fehlverhalten in der Kette wie Kinderarbeit oder unzureichende Sicherheitsbedingungen in der Produktion zu verhindern – ein Thema, das aktuell bis auf Bundesministerebene kontrovers diskutiert wird.
Beispiele für „Kollateralschäden“ unanständigen Verhaltens gibt es leider genügend. Das betrifft auch die mittelbaren Auswirkungen, die Signale, die dieses Verhalten aussendet.